Ihr Wunsch- und Wahlrecht für die psychosomatische Reha

Sie möchten sich selbst aussuchen, in welche Rehaklinik Sie gehen? Dafür gibt es das Wunsch- und Wahlrecht.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es beinhaltet, wie Sie es ausüben und welche Voraussetzungen Sie für eine Zusage/Bewilligung (i.d.R. durch die Deutsche Rentenversicherung / DRV) erfüllen müssen. Zudem bieten wir Ihnen hier Argumentationshilfen für den Antrag, Widerspruchsmöglichkeiten und entsprechende Musterformulare als Download an.

Was ist das Wunsch und Wahlrecht?

Das Wunsch- und Wahlrecht ist in § 8 des Sozialgesetzbuches IX geregelt.

§ 8 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (...).

D.h.: Sie haben als Patient*in das Recht, sich eine auf Ihre Erkrankung spezialisierte Rehabilitationseinrichtung selbst auszusuchen. Unabhängig davon, ob es um eine stationäre oder ambulante Reha geht. Ihr Kostenträger (i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung / DRV) muss den berechtigten Wünschen von Ihnen als Patient*in entsprechen.

Übrigens: Sie müssen sich bei der Wahl der für Sie geeigneten Klinik auch nicht an einer Klinik-Liste oder Vorschlägen Ihres Kostenträgers orientieren, sondern können auch eine Ihnen bekannte und favorisierte Klinik wählen.

Wunsch- und Wahlrecht: Schritt für Schritt

Antrag Wunsch- und Wahlrecht

Um Ihre Wunschklinik für Ihren Reha-Aufenthalt zu beantragen, müssen Sie ein speziell dafür vorgesehenes Formular zusammen mit Ihrem Reha-Antrag (G0100 der DRV inkl. Wunschklinik Kandertal) bzw. dieses bei Kinder- und Jugendreha (G0200 der DRV inkl. Wunschklinik Kandertal) an Ihren Kostenträger (i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung / DRV) schicken. Bei der Begründung hilft Ihnen Ihre Ärztin / Ihr Arzt oder ein/e Mitarbeiter*in des Sozialdienstes.

Ausführliche Informationen lesen

Darin legen Sie dar, warum genau diese Klinik Ihre Wunschklinik ist und am besten für Ihre Erkrankung bzw. die Behandlung/Therapie geeignet ist. Den Wunsch- und Wahlrechtsantrag schicken Sie mit dem ausgefüllten Reha-Antrag und allen ärztlichen Befunden an Ihren Kostenträger.

Falls Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag vergessen haben, können Sie diesen auch bei Ihrem Kostenträger nachreichen.

Begründung für Ihre Wunschklinik

Für die erfolgreiche Genehmigung Ihres Wunsch- und Wahlrechtsantrags sollten Sie die Wahl Ihrer Wunschklinik gut begründen. Dabei sollte vor allem die besondere medizinische Eignung der gewählten Klinik im Vordergrund stehen. Die Klinik sollte auf die Behandlung Ihrer Erkrankung (und ggf. Nebenerkrankung) spezialisiert und die Therapien darauf ausgelegt sein. 

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Außerdem sind die Nähe zum Wohnort, die Umgebung (klimatische Bedingungen vor Ort) Unterbringungs- oder Besuchsmöglichkeiten für Begleitpersonen, Kinder oder Angehörige, besondere Ausstattung, geringe Wartezeiten etc. relevant und können bei der Antragsstellung nützlich sein.

Zudem können auch persönliche Gründe angeführt werden, die bei Ihrer Wunschklinik zu berücksichtigen sind. Dazu zählen beispielsweise die gewünschte und für Ihren Behandlungserfolg u.U. hilfreiche Nähe oder Entfernung zu Ihrem bekannten/alten Umfeld oder eine Umgebung, die Ihrem Alter, Ihrer Familiensituation, Kultur oder Religion am ehesten entspricht und zusagt.

Tipps und Vorgehen

Im Fall einer sogenannten Anschlussheilbehandlung (AHB) d.h. eine Rehabilitationsmaßnahme direkt im Anschluss zu einem Akut-Aufenthalt, unterstützt Sie der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Beantragung. Sie haben Ihre Wunschklinik bereits gefunden? Dann sagen Sie dem Sozialdienstmitarbeiter frühzeitig Bescheid. Falls Sie noch unsicher sind, ob die gewählte Klinik die medizinische Voraussetzung für Ihre optimale Behandlung erfüllt, fragen Sie am besten direkt dort nach.

Argumentationshilfen zum Wunsch- und Wahlrecht

Argumentationshilfen zum Wunsch- und Wahlrecht haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Die nachweislich medizinische Eignung Ihrer gewählten Klinik zur Behandlung Ihrer Erkrankung ist der entscheidende und wichtigste Grund. Informieren Sie sich vorab gut, welche Gründe für Ihre Erkrankung zutreffend sind:

  • speziell auf Ihre Erkrankung(en) zugeschnittene Behandlungs- und Therapieangebote. … Die Therapie in der psychosomatischen Rehaklinik Kandertal ist besonders für die Behandlung meiner Erkrankungen geeignet. In der psychosomatischen Rehaklinik Kandertal werden Therapien angeboten, die speziell/optimal auf mein Krankheitsbild ausgerichtet sind …
  • Die klimatischen Gegebenheiten vor Ort (Berge, Wald, Luftkurort) tragen zum Behandlungserfolg bei. … Das Klima am Standort Malsburg-Marzell (Schwarzwald) wirkt sich positiv auf meine Erkrankung aus … 
  • Die Rehaklinik Kandertal hat geringe/kurze Wartezeiten bis zur Aufnahme. … Ein zeitnaher Start ist für den Erfolg der Rehabilitation erforderlich. Die psychosomatische Fachklinik Kandertal hat mir kurze Wartezeiten zugesichert … (Bitte beachten Sie, dass das nicht für die Familienrehabilitation zutrifft.)
  • Die Möglichkeit der Behandlung von Nebenerkrankungen ist gegeben. … Die Rehaklinik Kandertal ermöglicht auch die Behandlung meiner XYZ-Erkrankung … 
  • Die psychosomatische Fachklinik Kandertal bietet ein interdisziplinär ausgerichtetes Behandlungskonzept … Unterschiedliche Bereiche arbeiten hier in einem Haus zusammen … 
  • Die Nähe zu Ihrem Wohnort. … Die Wohnortnähe ermöglicht den Besuch von Verwandten/Bekannten ...
  • Psychische Aspekte. … Von der Behandlung in der Rehaklinik Kandertal verspreche ich mir einen nachhaltigen Rehabilitationserfolg …
  • Die Rehaklinik Kandertal bietet Rehabilitation, d. h. Behandlung aller Familienmitglieder mit entsprechender Kostenzusage an.

Weitere Argumente können Sie aber zusätzlich nennen. Hierzu zählen vor allem auch Ihre persönlichen Gründe:

  • Meine Lebenssituation passt zu dieser Klinik. … Der Grund ist … Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Familiensituation, pflegebedürftige Angehörige usw. 
  • Die Nähe oder auch Entfernung zu Ihrem Wohnort. … Die Wohnortnähe ermöglicht der Besuch von Verwandten/Bekannten aus meinem vertrauten Umfeld … Die Entfernung ermöglicht auch den räumlichen, damit auch psychischen, Abstand zum meinem alten/ggf. problematischen Umfeld …
  • Ich kenne die Klinik Kandertal bereits und habe sehr gute Erfahrungen dort gemacht.
  • Die Unterbringung von Begleitperson ist mit entsprechender Kostenzusage des Kostenträgers in der Rehaklinik Kandertal, Abt. Familienrehabilitation, möglich.

Ihr Reha-Antrag wurde abgelehnt? Widerspruch einreichen!

Eine Ablehnung Ihrer kompletten Reha-Maßnahme müssen Sie nicht ohne Weiteres akzeptieren. Sie können dem Ablehnungsbescheid innerhalb von vier Wochen widersprechen. Diese Widersprüche sind häufig erfolgreich.

Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht mit Hilfe unseres Musterschreibens Gebrauch.

Ihre Reha-Maßnahme wurde bewilligt, aber nicht Ihre Wunschklinik?

Es kann vorkommen, dass zwar Ihre Rehabilitation genehmigt wird, der Kostenträger aber Ihre Wunschklinik ablehnt.

Zuerst sollten Sie dem Ablehnungsbescheid zeitnah mit Hilfe dieses Musterschreibens widersprechen. In der Ablehnung Ihres Kostenträger muss, neben einer Begründung, auch der Hinweis stehen, wo Sie jetzt einen sogenannten Antrag auf Heilstättenänderung einreichen können.

Ausführliche Informationen lesen

Dieser Antrag gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wunsch- und Wahlrecht durchzusetzen. Ihre Ärztin / Ihr Arzt unterstützt Sie gerne bei diesem Antrag mit einer Stellungnahme oder einem ärztlichen Gutachten. 

Formulare und Musterschreiben

Antrag Wunsch- und Wahlrecht

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Musterschreiben Widerspruch (Ablehnung Reha)

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Musterschreiben Widerspruch (Ablehnung Wunschklinik)

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Antrag Heilstättenänderung (Wechsel der zugewiesenen Rehaklinik)

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Ihre Möglichkeiten: Wie nutzen Sie das Wunsch- und Wahlrecht?

  • Sie haben eine Wunschklinik, aber noch keinen Reha-Antrag gestellt? Dann reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht direkt mit dem Antrag ein.
  • Sie haben Ihren Reha-Antrag bereits verschickt, aber keinen Wunsch- und Wahlrechtsantrag eingereicht und noch keine Antwort Ihres Kostenträgers erhalten? Dann reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht nachträglich mit Verweis auf Ihren bereits gesendeten Reha-Antrag nach.
  • Ihr Reha-Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt? Dann können Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung einreichen
  • Der Reha-Antrag wurde bewilligt, aber Ihre Wunschklinik wurde abgelehnt? Dann können Sie innerhalb von 4 Wochen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und hierfür unser Musterschreiben nutzen.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Ihre Wunschklinik genehmigt wird?

  • Die Klinik muss einen Versorgungsvertrag oder einen Belegungsvertrag nach § 38 SGB IX für die Reha: § 111 SGB V, § 21 Abs. 1 SGB IX) mit dem Kostenträger haben (i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung / DRV). Unsere Rehaklinik Kandertal verfügt über diese Versorgungsverträge.
  • Die gewählte Klinik muss nachweislich medizinisch für die Behandlung/Therapie Ihrer Erkrankung geeignet sein. Hier finden Sie eine Übersicht der Schwerpunkte und Indikationen unserer Fachklinik. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie direkt in unserer Klinik nach.
  • Die Rehaklinik muss nach geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein. Unsere Rehaklinik Kandertal ist entsprechend zertifiziert und wird regelmäßig überprüft.

Alle Informationen zu unseren weiteren Einrichtungen finden Sie hier
 

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Was ist psychosomatische Rehabilitation? Wie kann ich sie beantragen? Welche Klinik bietet die besten Therapieangebote? Wer psychosomatische Behandlung braucht, hat viele Fragen. Unsere Rehaklinik Kandertal bietet Ihnen ein umfangreiches Behandlungsangebot. Bei uns finden Sie die Antworten.

Die Fachklinik im Hochschwarzwald

In unseren psychosomatischen Rehaklinik Kandertal behandeln wir erwachsene Patient*innen mit chronischen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen und unterstützen sie bei der Bewältigung der Erkrankung sowie bei der Überwindung besonderer beruflicher Problemlagen. Jugendliche werden bereits ab 16 Jahre aufgenommen.

In der Abteilung für Familienrehabilitation der Rehaklinik Kandertal werden zudem Familien behandelt, in denen entweder ein Elternteil an einer der im Folgenden genannten Erkrankungen leidet oder ein Kind von einer Verhaltens- und emotionalen Störung, von einer Entwicklungsstörung oder einer Essstörung betroffen ist. Hier wird die gesamte Familie in die Behandlung einbezogen.

Indikationen der Klinik Kandertal

  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Neurotische Störungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • somatoforme Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen

Darüber hinaus behandeln wir auch psychische Störungen als Reaktion auf körperliche Erkrankungen und Essstörungen. Nähere Angaben finden Sie auch auf der Website der Klinik. 

Rehaklinik Kandertal

Psychosomatische Fachklinik für Familien, Jugendliche und Erwachsene in Malsburg-Marzell / Schwarzwald

07626 / 902 200
rehaklinik.kandertal@kur.org

zur Website der Rehaklinik Kandertal
Reha-Antrag G0100 inkl. Antrag Wunschklinik Kandertal

Für die Antragstellung stellt Ihr Arzt die notwendigen Bescheinigungen und Befundberichte aus (ärztlicher Antrag). Dann müssen Sie einen Rehaantrag bei der Rentenversicherung stellen. Dabei helfen Ihnen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung / DRV.

Wunsch- und Wahlrecht: Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Kann ich meine psychosomatische Fachklinik/Rehaklinik frei wählen?

Sofern die Klinik zur Behandlung/Therapie Ihrer Erkrankung geeignet ist, ein Versorgungs- und Belegungsvertrag mit dem Kostenträger (i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung / DRV) besteht und zertifiziert ist: Ja! Hier sollte Ihr Wunsch- und Wahlrecht greifen.

Meine gewählte Wunschklinik ist teurer als die mir zugewiesene. Was jetzt?

Laut geltendem Sozialrecht sind Mehrkosten kein Hindernis, wenn sogenannte „berechtige Wünsche“ Ihrerseits vorliegen. Das sind vor allem medizinische Gründe. Ihr Kostenträger darf keine Zuzahlung von Ihnen für die teurere Einrichtung verlangen.

Gilt das Wunsch- und Wahlrecht auch bei Eingliederungshilfen?

Natürlich haben Sie auch als Empfänger*in von Eingliederungshilfen nach dem SGB XII ein Wunsch- und Wahlrecht und können eine Behandlungseinrichtung Ihrer Wahl vorschlagen. Hierfür bildet § 9 SGB I in Verbindung mit § 2 SGB I die gesetzliche Grundlage.

Der Kostenträger hat mir bereits eine Rehaklinik zugewiesen. Und jetzt?

Ihrem Wunsch- und Wahlrecht kann auch im Nachhinein entsprochen werden. Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.

Wie weit darf meine gewählte Wunschklinik von meinem Zuhause entfernt sein?

Sprechen die medizinischen oder persönlichen Gründe für Ihre Wunschklinik, spielt die Entfernung grundsätzlich keine Rolle.

Darum eine Klinik der Kur + Reha GmbH!

  • Indikationsgerechte Therapiekonzepte auf neuestem medizinischen Stand mit verbindlichen Therapieplänen
  • Die Kliniken arbeiten nach einem bio-psycho-sozialen, systemischen Ansatz und unterstützen die Patient*innen so dabei, die eigenen Möglichkeiten wiederzuentdecken und Wege aus der Krankheit zu finden.
  • Kompetente, interdisziplinäre Teams unter ärztlicher Leitung
  • Moderne Zimmer und Therapieeinrichtungen sowie ansprechende Freizeit- und Kreativangebote
  • Über 30 Jahre Erfahrung in der psychosomatischen Rehabilitation

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