FAQ: Häufige Fragen – hier sind die Antworten

Was ist psychosomatische Rehabilitation, wie lange dauert die Reha, wer übernimmt die Kosten... Es gibt viele Fragen, die muss man einfach stellen. Damit Sie nicht lange suchen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Fakten schon mal zusammengestellt. Einfach auf die Frage klicken, dann öffnet bzw. schließt sich die Antwort.

Wenn Sie auf dieser Seite nicht fündig werden rufen Sie einfach in der Klinik an.

Weitere Informationen geben Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, psychosoziale Beratungsstellen, Krankenkassen und Rentenversicherungen.

Was ist psychosomatische Rehabilitation?

Ein Angebot für Männer und Frauen, die an einer psychosomatischen Erkrankung leiden – zum Beispiel Depressionen, Ernährungsstörungen, Neurodermitis, Asthma bronchiale, um nur einige wenige zu nennen – und deren ambulante Behandlung nicht ausreicht. Die Rehabilitation hilft Ihnen auf dem Weg zurück in ein gesundes, aktives Leben.

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Sie werden von einem interdisziplinären Team betreut, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Pädagoginnen und Pädagogen, Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater kümmern sich um Sie. Die medizinisch-berufliche Orientierung (Belastungserprobung - MBOR) ist ebenfalls ein Teil der Reha.

Wie stellt man einen Antrag auf psychosomatische Rehabilitation?

Für die Reha müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn Sie berufstätig und gesetzlich sozialversichert sind in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie z.B. Rentnerinnen oder Rentner sind bei der Krankenversicherung. Auch Patientinnen und Patienten mit Beihilfe oder privater Krankenversicherung können meist einen Antrag bei ihrer Versicherung stellen.

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Für die Antragstellung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die notwendigen Bescheinigungen und Befundberichte aus (ärztlicher Antrag). Für die Antragstellung müssen Sie einige Formulare ausfüllen Dabei helfen Ihnen die Beratungsstellen der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung.

Wenn die Reha medizinisch notwendig ist, erhalten Sie nach ca. 3 bis 6 Wochen eine Kostenzusage. Bei einer Ablehnung kann ein Widerspruch sinnvoll sein.

Wer bezahlt die Reha, muss ich Zuzahlungen leisten?

Die Kosten für die Rehabilitation zahlt meist die Rentenversicherung, in bestimmten Fällen auch die gesetzliche Krankenversicherung. Dazu gehören auch die Kosten für die Anreise. Sie müssen eine Zuzahlung leisten, die sich an der Höhe Ihres Einkommens orientiert. Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage (ab 1200 Euro monatlichem Nettoeinkommen). Genauere Informationen bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. Ihrem Kostenträger.

Ist die Rehamaßnahme so etwas wie Urlaub?

Nein! Reha ist eine medizinisch notwendige Behandlung Ihrer psychosomatischen Erkrankung. Sie kommen zu uns, weil Sie dringend Hilfe brauchen. Die bekommen Sie von Ärzten, Therapeuten und vielen weiteren qualifizierten Fachleuten, die sich um Sie kümmern. Das funktioniert umso besser, je mehr Sie selbst aktiv für Ihre Gesundheit tun.

Wird für die Reha Urlaub abgezogen?

Nein, wenn Sie in der Reha behandelt werden, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber für diese Zeit keinen Urlaub abziehen.

Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie das zuständige Arbeitsamt über Ihren Reha-Aufenthalt informieren.

Gibt es die Reha auch für Privatversicherte?

Ob die Private Krankenversicherung die Kosten für die psychosomatische Rehabilitation übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Meist ist diese Leistung nicht in der Versicherung enthalten.

Wenn Sie Beihilfeberechtigt sind (z.B. Beamte), übernimmt die Beihilfe die Kosten des Reha-Aufenthaltes.

Habe ich ein Recht auf Reha?

Wenn Sie in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, haben Sie, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, nach §4 SGB I ein Recht auf Rehabilitation. Sie haben auch ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Klinik.

Muss ich meine Medikamente mitbringen?

Medikamente, die in Zusammenhang mit Ihrer Rehabiltiationsmaßnahme stehen, werden von der Rehaklinik gestellt. Alle weiteren Medikamente, die Sie zusätzlich benötigen, sind mitzubringen.

Wie komme ich in meine Wunschklinik?

Sie möchten sich selbst aussuchen, in welche psychosomatische Rehaklinik Sie gehen? Dafür gibt es das Wunsch- und Wahlrecht. Dieses ist in § 8 des Sozialgesetzbuches IX geregelt. Ausführliche Informationen, Formulare (Antrag, Widerspruch, Heilstättenänderung) sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zum Wunsch- und Wahlrecht.